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   VGH Bayern, 10.01.2013 - 11 C 12.2510   

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VGH Bayern, 10.01.2013 - 11 C 12.2510 (https://dejure.org/2013,654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2013 - 11 C 12.2510 (https://dejure.org/2013,654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 11 C 12.2510 (https://dejure.org/2013,654)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10

    Zustellung eines Verwaltungsaktes unmittelbar an einen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 11 C 12.2510
    Entgegen der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts setzt auch die wirksame Bekanntgabe eines sicherheitsrechtlichen Bescheids die Handlungsfähigkeit desjenigen Beteiligten, an den der Bescheid gerichtet ist, voraus (vgl. etwa VGH Mannheim vom 2.11.2010 - 11 S 2079/10 - NJW 2011, 1756; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 12, Rn. 1 m.w.N.).
  • VG München, 21.03.2013 - M 6a S 13.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht

    Der Antrag ist gemäß § 88 VwGO auf vorläufige Feststellung dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen A,A1,A18,B,BE,C,C1,C1E,CE,L,M,S und T ist und dass der streitgegenständliche Bescheid, mit dem dem Antragsteller sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nicht wirksam geworden ist (vgl. BayVGH B. vom 10.1.2013, Az.: 11 C 12.2510, zitiert nach juris).

    Die wirksame Bekanntgabe eines sicherheitsrechtlichen Bescheids setzt die Handlungsfähigkeit desjenigen Beteiligten, an den der Bescheid gerichtet ist, voraus (vgl. BayVGH B. vom 10.1.2013 a. a. O.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 12, Rn. 1 m. w. N.).

    Die Polizeigesetze enthalten für solche Fälle ausreichende Möglichkeiten, um auch gegenüber Handlungsunfähigen die notwendigen Maßnahmen zu treffen (BayVGH vom 10.1.2013 a. a. O. unter Hinweis auf BayVGH, u. 25.10.1983 - 11 B 83 A.496 - BayVBl. 1984, 51f. zur Frage der Zustellung eines die Fahrerlaubnis entziehenden Bescheids an einen Geschäftsunfähigen).

    Zur Feststellung der Ungültigkeit der angegriffenen Bescheide ist die Feststellungsklage zulässig (BayVGH B. vom 10.1.2013 Az.: 11 C 12.2510 zitiert nach juris; BayVGH vom 25.10.1983 Az.: 11 B 83 A.496, BayVBl. 1984, 51f.).

  • VG Augsburg, 27.09.2013 - Au 3 K 13.1003

    Beurlaubung

    Zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife, d.h. dem Zeitpunkt, in dem das Gericht bei sachgerechter Verfahrensgestaltung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entscheiden kann (BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 11 C 12.2510 - juris), was einen voll-ständigen Prozesskostenhilfeantrag sowie neben der Klagebegründung mindestens das Vorliegen der Verwaltungsakten voraussetzt, waren die Erfolgsaussichten des gestellten Rechtsschutzantrags als offen zu bezeichnen.
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